Mit Fördergeldern die Umweltbilanz verbessern
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urch den enormen Anstieg der Energiekosten stehen zahlreiche vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vor großen Herausforderungen. Viele Firmen beschäftigen sich deshalb sehr intensiv mit der Frage, wie man diese immensen Kosten senken kann. Eine hervorragende Lösung kann dabei eine Investition in die Verbesserung der Energie- und Umweltbilanz des Unternehmens sein. Die gute Nachricht dabei: Die KfW, die Förderbank des Bundes, unterstützt viele solcher Projekte. Zu unterscheiden sind zwei Formen: ein direkt ausgezahlter Zuschuss und ein besonders zinsgünstiger Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem ein Teil des Kredits nicht zurückgezahlt werden muss.
Was wird gefördert?
Immer mehr in den Blickpunkt gerät dabei die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die KfW-Fördermaßnahmen konzentrieren sich darauf, die Energie- und Umweltbilanz der Immobilien des jeweiligen Unternehmens zu verbessern. Wir fördern deshalb sowohl den Bau- und Kauf eines neuen Effizienzgebäudes als auch die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude.
Was ist dabei zu beachten? Zunächst muss das Unternehmen eine Energieexpertin oder einen Energieexperten (www.energie-effizienz-experten.de) beauftragen. Von der laut Gutachten erreichten Energieklasse des Gebäudes nach Errichtung oder Sanierung hängen auch die Kreditkonditionen ab. Förderkredite gibt es bereits ab 0,01 Prozent.
Der Tilgungszuschuss von bis zu 30 Prozent macht das Programm besonders attraktiv. Wer im Bereich Klimaschutz investiert und dabei Investitionen in Anlehnung an die EU-Taxonomie durchführt, kann ebenfalls von zinsgünstigen Krediten profitieren. Dabei geht es zum Beispiel um klimafreundliche Herstellung von energieintensiven Produkten wie Stahl und Zement, um klimafreundliche Technologien wie erneuerbare Energieanlagen und um neue Anlagen zur Verwertung von Abfällen.
Viele Unternehmen beschäftigen sich auch mit nachhaltiger Mobilität. Pro neu installierter Ladestation für Elektrofahrzeuge in Unternehmen zahlen wir einen Zuschuss von 900 Euro. Wer in seinem Unternehmen oder im öffentlichen Raum grüne Verkehrsprojekte vorantreibt – etwa über E-Autos, E-Bikes oder im Öffentlichen Personennahverkehr – kann mit günstigen Krediten rechnen. Ganz oben auf der Agenda zahlreicher Firmen steht derzeit, wie man seinen Produktionsprozess energieeffizienter ge- stalten kann – zum Beispiel durch Querschnittstechnologien wie Elektromotoren oder Prozesswärme aus erneuerbaren Energien wie Biomasseanlagen. Hier ist ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszu- schuss von bis zu 55 Prozent möglich. Brennstoffzellen, die die chemische Energie eines Brennstoffs direkt in elektrische Energie und Wärme verwandeln, können beim Einbau in neue oder bestehende Gewerbegebäude mit bis zu 34.300 Euro pro Zelle bezuschusst werden. Alte Heizungsanlagen kosten Unternehmen besonders viel Geld. Wer auf erneuerbare Energien umsteigen möchte – etwa über große Sonnenkollektoranlagen, Wärmespeicher, Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse – kann einen Kredit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent erhalten.
Drei Ratschläge
Die KfW hat bei allen Förderungen auch kleinere Unternehmen immer im Blick. Deshalb versuchen wir, die Förderung so einfach wie möglich zu gestalten. Allerdings sind wir als Anstalt des Öffentlichen Rechts – zu 80 Prozent im Besitz des Bundes und zu 20 Prozent im Besitz der Länder – verpflichtet, besonders sorgsam mit den Finanzen umgehen.
Abseits der Zuschüsse, die man direkt bei uns beantragen kann, führt der Weg zu uns immer über die Hausbank des Unternehmens. Deshalb sollte man vorab intensiv mit seiner Bank sprechen, ob sie auch bereit ist, einen Antrag bei der KfW zu stellen. Die Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens – und damit über die Kreditkonditionen – obliegt immer der Hausbank. Lohnenswert ist zudem ein Blick in die Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA fördert wie die KfW-Bank Unternehmen, die in Energieeffizienz investieren – allerdings nur über Zuschüsse.
Drei wichtige Ratschläge sollte man nicht vergessen. Erstens: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zuschüsse und Kredite. Zweitens: Es muss immer vor der Investition geprüft werden, ob es Fördermöglichkeiten dafür gibt. Wenn die Maßnahmen begonnen haben, sind keine Förderungen mehr möglich. Und drittens: Manche Programme enthalten Tilgungszuschüsse, die aus Haushaltsmitteln finanziert werden und können nur solange angeboten werden, wie diese Mittel zur Verfügung stehen. Daher empfiehlt es sich, zügig zu handeln.
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